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Wohnplätze für Menschen mit Behinderung

Diese Angebote unterstehen der FQA (ehemals Heimaufsicht) nach dem Gesetz zur Regelung der Pflege, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung. (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG, Bayern). Aufgabe der FQA ist es, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen und der sonstigen in den Anwendungsbereich fallenden Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Die FQA fungiert auch als unabhängige und vertrauliche Beschwerdestelle für Bewohnerinnen und Bewohner der genannten Wohnformen, deren Angehörige sowie auch für die Mitarbeiter dieser Einrichtungen.