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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsberechtigt sind neben Asylbewerbern unter anderem auch Ausländerinnen und Ausländer (außerhalb eines laufenden Asylverfahrens), die lediglich im Besitz einer ausländerrechtlich erteilten Duldung oder eines der in § 1 des Asylbewerberleistungsgesetz näher bezeichneten Aufenthaltstitel sind. Dazu zählen auch bestimmte Formen einer Aufenthaltserlaubnis. Anspruch haben nur Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.

Es werden folgende Leistungen gewährt:

  • Grundleistungen:
    der notwendige Bedarf an Unterkunft, Heizung, Gebrauchsgüter des Haushalts werden durch Sachleistungen gedeckt.
    Zusätzlich wird ein Geldbetrag für Ernährung, Kleidung, Mittel der Gesundheits- und Körperpflege, Verbrauchsgüter des Haushalts sowie persönliche Bedürfnisse gewährt.
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
  • Sonstige Leistungen die z. B. zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind.

Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.

Rechtsgrundlagen

Weitere Kontakte:

Telefon: 0841 305-50262
Telefon: 0841 305-50268
Telefon: 0841 305-50260
Fax: 0841 305-50279
E-Mail: leistung-asyl@ingolstadt.de

Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39.